25.08.13 Reparaturkosten noch schwerer zu bekommen
Wer unverschuldet einen Unfall hatte, kann nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung grundsätzlich den Schaden konkret mit Vorlage einer Reparaturrechnung abzurechnen, oder den Schaden fiktiv abrechnen. Bei einer fiktiven Schadensabrechnung werden
