Straf- und Bußgeldsachen

In der Kanzlei Breywisch werden Sie im Rahmen von polizeilichen Ermittlungsverfahren, in Bußgeld- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie in Strafverfahren verteidigt. Sofern Sie einer Straftat verdächtigt werden oder bereits als Beschuldigter gelten, haben Sie das Recht zu Schweigen. Häufig belasten sich Beschuldigte oder Verdächtigte in einer ersten Vernehmung oder verwickeln sich ungewollt in Widersprüche. Von dem Recht zu Schweigen sollte daher unbedingt Gebrauch gemacht werden. Erst nach gewährter Akteneinsicht ist ersichtlich, worum es in dem Verfahren geht. Frühestens ab diesem Zeitpunkt kann über eine Einlassung entschieden werden. Auch eine Verteidigung im Ermittlungsverfahren ohne anwaltliche Unterstützung ist oft nicht erfolgversprechend, da die Mandanten nicht wissen, womit sie sich entlasten bzw. belasten könnten.

Aus diesem Grund ist es auch notwendig, den Verteidiger frühzeitig zu mandatieren, um Einfluss auf das Ermittlungsverfahren zu nehmen. Insbesondere wenn es um Vorwürfe wie das Unerlaubte Entfernen vom Unfallort, Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Straßenverkehr, Nötigung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren ohne Bestehen einer Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung, oder Fahren unter Drogeneinfluss geht, sind die vielen verschiedenen Folgen, wie die Entziehung der Fahrerlaubnis, Auferlegung von Sperrfristen bis zur Wiedererteilung, Rückforderung von Versicherungsleistungen,  die Anordnung einer MPU, Fahrverbote sowie der Erhalt von Punkten im Verkehrszentralregister zu beachten. Auch hier sollte für eine optimale Verteidigung bereits unmittelbar nach der Straftat Kontakt aufgenommen werden, um die verbleibende Zeit optimal nutzen zu können und zum Beispiel ein Alkoholscreeningverfahren bis zur Verhandlung durchführen zu können. Gleiches gilt in Bußgeldverfahren, wo bereits nach der Übersendung des Anhörungsbogen Kontakt zum Anwalt aufgenommen werden sollte, egal ob es um Überladung, Rotlichtverstöße, Geschwindigkeitsüberschreitungen oder um die Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes geht. Gerade wenn es um die Frage der Fahreridentifikation geht oder Zweifeln am Messergebnis bestehen, sollte die Zeit gut genutzt werden. So kann z.B. durch die Einholung eines Sachverständigengutachtens vor der Verhandlung das Messergebnis überprüft werden. Auch bei Bußgeldbescheiden in denen ein Fahrverbot ausgesprochen wurde, dass zu einer wirtschaftlichen Notlage führen kann, helfen wir gern, um die Folgen soweit wie möglich abzumildern.

Entsprechende Vollmachten finden Sie hierzu im Downloadbereich.

In der Kanzlei Breywisch werden Sie bei Problemen rund um das Thema Verkehrsrecht beraten und vertreten.

Seit 2006 als Rechtsanwalt und seit 2009 als Fachanwalt für Verkehrsrecht tätig