Versicherungsrecht

In der Kanzlei Breywisch werden Sie bei versicherungsrechtlichen Problemen beraten und vertreten. Insbesondere bei Verkehrsunfällen stehen oftmals Rückforderungsansprüche der eigenen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung im Raum, wenn ein Unfall unter Alkohol- Drogeneinfluss verursacht worden ist, eine Verkehrsunfallflucht begangen worden ist oder eine andere Obliegenheit aus dem Versicherungsvertrag verletzt wurde. Gleiches gilt auch für die Kaskoversicherung, oder die Rechtschutzversicherung, welche ebenfalls bei einem Verstoß gegen die Obliegenheitspflichten einen Regress vornehmen. Hierbei muss unterschieden werden, von wem und wann genau die Verletzung der Obliegenheit erfolgte. Vorvertragliche Obliegenheitsverletzungen werden hierbei anders behandelt als Obliegenheitsverletzungen, die nach dem Eintritt des Schadenfalls erfolgen.

Ist durch einen Unfall eine Verletzung entstanden, oder gar ein Dauerschaden eingetreten, werden Ansprüche gegenüber der eigenen Unfallversicherung oft vergessen oder auch abgelehnt, was oft mühsam ist. Auch die Leistungen der privaten Unfallversicherung unterscheiden sich von den Ansprüchen der Höhe und dem Grunde nach von Ansprüchen gegen einen Unfallgegner. Diese müssen an Hand der Versicherungsvertragsunterlagen geprüft werden, wobei entsprechende Gutachtenerstellt und überprüft werden müssen. Hier gibt es gleichfalls Fristen für die Feststellung eines Dauerschadens zu berücksichtigen, die nicht verpasst werden dürfen.

Steht ein Mitverschulden bei einem Verkehrsunfall im Raum, sollte auch der Kontakt zur eigenen Haftpflichtversicherung gehalten werden, um mögliche falsche Regulierung durch die eigene Versicherung und eine Höherstufung zu vermeiden.

Stehen mehrere Versicherungen zur Verfügung welche für den Schadensausgleich in Betracht kommen, muss geprüft werden, welche Leistungen von der jeweiligen Versicherung in Anspruch genommen werden können und ob eine Regulierung durch eine andere Versicherung nicht gfs. ratsamer wäre.

Entsprechende Vollmachten finden Sie hierzu im Downloadbereich.

In der Kanzlei Breywisch werden Sie bei Problemen rund um das Thema Verkehrsrecht beraten und vertreten.

Seit 2006 als Rechtsanwalt und seit 2009 als Fachanwalt für Verkehrsrecht tätig