Fahrerlaubnisrecht

In der Kanzlei Breywisch werden Sie bei Problemen rund um die Fahrerlaubnis beraten und vertreten. Bei Straftaten im Straßenverkehr oder auf dem Wasser ist bei Drogen- oder Trunkenheitsfahrten je nach Alkoholisierungsgrad der Führerschein in Gefahr. Durch das Strafgericht kann der Führerschein entzogen werden und eine Sperrfrist bis zur Wiedererteilung ausgesprochen werden. Auch eine Bußgeldbehörde kann nach einer Ordnungswidrigkeit ebenfalls ein Fahrverbot von mehreren Monaten verhängen.

Wer nach einer Entziehung der Fahrerlaubnis wieder am Straßenverkehr teilnehmen will muss sich dann oftmals nach den Vorgaben der Fahrerlaubnisbehörde einer ärztlichen Untersuchung unterziehen oder sogar eine medizinisch psychologische Untersuchung (MPU) bestehen, ehe die Wiedererteilung erfolgen kann. Die unterschiedlichen Voraussetzungen beim Konsum von Drogen, Medikamenten oder Alkohol sind dabei zu beachten.

Auch hier überprüfen wir, ob die gesetzlichen Grundlagen hierfür erfüllt sind und ob Alternativen in Betracht kommen können.

Wenn es um die Umschreibung von ausländischen Führerscheinen, die Voraussetzungen für eine Wiedererteilung, die Teilnahme an Aufbauseminaren, verkehrspsychologischen Beratungen, die Verlängerung der Probezeit oder um Fragen der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen geht, steht Ihnen die Kanzlei Breywisch beratend und unterstützend zur Seite.

Entsprechende Vollmachten finden Sie hierzu im Downloadbereich.

In der Kanzlei Breywisch werden Sie bei Problemen rund um das Thema Verkehrsrecht beraten und vertreten.

Seit 2006 als Rechtsanwalt und seit 2009 als Fachanwalt für Verkehrsrecht tätig