01.06.13 Der Streit ums Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall

Der Streit ums Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall Wird bei einem Verkehrsunfall nicht nur das Fahrzeug beschädigt, sondern die Insassen auch verletzt, so ist nicht nur der Schaden am Auto in Geld zu ersetzen, sondern u.a. auch dem Verletzten ein Schmerzensgeld zu zahlen. Der Geschädigte selbst hat oft keinerlei Vorstellung von der Höhe des ihm zustehenden Schmerzensgeldanspruches, weshalb sich in diesen Fällen immer die Hinzuziehung eines Anwaltes anbietet. Seitens der Versicherer werden Schmerzensgeldansprüche oftmals mit einem relativ geringen Zahlbetrag versucht zu erledigen, was die Geschädigten mangels besserer Kenntnis oftmals annehmen. Beispielhaft für eine häufige Verletzung im Straßenverkehr ist eine Thorax und Beckenprellung, die oftmals mit einer unklaren Seitenbandruptur am Daumen in einem Zusammenhang steht, wenn eine Verletzung der Hand oder Finger am Lenkrad hinzukommt. So auch bei einem Verkehrsunfall am 26.11.2010, über den das Amtsgericht Soest zu entscheiden hatte. Die Klägerin musste dort in der Zeit vom 17. bis 19.12.2010 die Verletzung am Daumen operativ versorgen lassen. Anschließend musste sie einen Gipsverband bis zum 4.1.2011 tragen und wurde bis zum 7.2.2011 ambulant behandelt. Danach schloss sich bis zum 28.2.2011 Krankengymnastik an. Die Klägerin hat darüber hinaus eine Narbe am rechten Daumen bis heute. Durch die Versicherung wurde ein Betrag in Höhe von 900,00 € als Schmerzensgeld gezahlt. Die Klägerin machte jedoch vor dem Amtsgericht ein weiteres Schmerzensgeld in Höhe von 1100,00 €, somit insgesamt einen Betrag von 2000,00 € geltend. Begründet wurde dies damit, dass bis zum heutigen Tage die Beweglichkeit des Daumens nicht vollständig wiederhergestellt worden ist und sie bis zum 30.1.2011 nicht in der Lage war ihrer beruflichen Tätigkeit nachzugehen und über einen längeren Zeitraum Sport zu treiben. Das Amtsgericht hat in seiner Entscheidung vom 14.09.2011 Az.: 13 C 202/11 der Klage stattgegeben. Das Gericht hielt ein Gesamtschmerzensgeld in Höhe von 2000,00 € für die vorliegenden Verletzungen für angemessen. Hierbei wurde die Behandlungsdauer von 3 Monaten und die durch das Gericht in Augenschein genommenen Narbe am Daumen die Klägerin, die über mehrere Wochen bestehenden Schmerzen durch die Prellungen sowie die mit den Verletzungen einhergehenden Beeinträchtigungen berücksichtigt, die im Einzelfall jeweils zu prüfen sind. Die Hinzuziehung eines Anwaltes hat den ausgezahlten Schmerzensgeldbetrag somit mehr als verdoppeln können. R. Breywisch Rechtsanwalt u. Fachanwalt für Verkehrsrecht Mitglied Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV