26.07.20 Folgen des unwirksamen Bußgeldkataloges

Es ist amtlich: Der neue Bußgeldkatalog ist unwirksam

Alle Verkehrsteilnehmer, welche ab dem 28.04.2020 wegen einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr angeschrieben wurden und von der neuen Regelung, insbesondere beim Fahrverbot betroffen waren, haben entweder Glück oder Pech gehabt. All diejenigen, welche der Empfehlung gefolgt sind und gegen die Bußgeldbescheide Einspruch eingelegt haben oder im Land Brandenburg von der Ordnungswidrigkeit betroffen waren haben Glück. Auf Grund des Gnadenerlasses des Land Brandenburg (bislang das einzige Bundesland)werden Fahrverbote auch bei bereits rechtskräftigen Bußgeldbescheiden nicht vollstreckt und die Geldbußen entsprechend korrigiert. In Bußgeldverfahren, welche noch nicht rechtskräftig geworden sind, ist zwingend der alte Bußgeldkatalog anzuwenden. Wer dagegen keinen Einspruch eingelegt hat und in einem anderen Bundesland geblitzt wurden ist, muss die rechtskräftigen Entscheidungen nach dem unwirksamen Bußgeldkatalog und den dort ausgesprochenen Rechtsfolgen gegen sich geltend lassen. Soweit weitere Bundesländer dem Vorbild Brandenburgs folgen sollten, besteht auch hier die Möglichkeit gfs. von einem Fahrverbot oder einer höheren Geldbuße wieder abzukommen.

Ralf Breywisch
Rechtsanwalt u.
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Mitglied Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV