Die neue StVO Novelle ist unwirksam!!
Auf Grund eines Fehlers im Gesetzgebungsverfahren kann der Bußgeldkatalog nach überwiegender Meinung keine Wirkung entfalten. Im Gesetzgebungsverfahren wurde gegen den Grundsatz des Zitiergebotes verstoßen. Dieser im Grundgesetz verankerte Grundsatz hat nach feststehender obergerichtlicher Rechtsprechung zur Folge, dass der neue Bußgeldkatalog keine Wirksamkeit entfalten kann. Dies wird nun nach dem vermeintlichen Inkrafttreten der Novelle zum 28.04.2020 nach knapp 2 Monaten bekannt. Nachdem diese Problematik ans Licht gekommen ist, bleibt abzuwarten, wie nunmehr in den Bußgeldverfahren weiter verfahren wird.
Ralf Breywisch
Rechtsanwalt u.
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Mitglied Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV
14.07.24 Nutzungsausfall bei älteren Unfallfahrzeugen
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall steht dem Geschädigten für die Dauer des Fahrzeugausfalls entweder Nutzungsausfall oder ein Anspruch auf Erstattung der Mietwagenkosten zu. Von vielen Geschädigten wird der Ausfallzeitraum oftmals durch