Die neuen Änderungen der Straßenverkehrsordnung 2020:
Trotz der Coronakrise ist es nun soweit. Die Änderung der StVO, die sogenannte StVO-Novelle wird am 27.04.2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Dies bedeutet, dass die beschlossenen Änderungen zum 28.04.2020 in Kraft treten werden. Einen Überblick über die Änderungen findet sich auch in unserem Beitrag vom 01.03.2020 siehe hier .
Alle Verkehrsverstöße, welche bis zum 27.04.2020 um 23.59 Uhr begangen werden, werden noch nach den alten Regelungen geahndet. Für alle Verstöße ab dem 28.04.2020 um 0.00 Uhr gelten die neuen, schärferen Regelungen der StVO-Novelle.
Ralf Breywisch
Rechtsanwalt u.
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Mitglied Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV
09.04.23 Nichts zu verschenken nach einem Unfall
Privatpersonen und Firmen haben nach einen Verkehrsunfall nichts zu verschenken Nach einem unverschuldeten Unfall wird nicht nur bei Privatpersonen versucht, den Schaden zu kürzen, sondern dies trifft auch bei Schäden