Die neuen Änderungen der Straßenverkehrsordnung 2020:
Trotz der Coronakrise ist es nun soweit. Die Änderung der StVO, die sogenannte StVO-Novelle wird am 27.04.2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Dies bedeutet, dass die beschlossenen Änderungen zum 28.04.2020 in Kraft treten werden. Einen Überblick über die Änderungen findet sich auch in unserem Beitrag vom 01.03.2020 siehe hier .
Alle Verkehrsverstöße, welche bis zum 27.04.2020 um 23.59 Uhr begangen werden, werden noch nach den alten Regelungen geahndet. Für alle Verstöße ab dem 28.04.2020 um 0.00 Uhr gelten die neuen, schärferen Regelungen der StVO-Novelle.
Ralf Breywisch
Rechtsanwalt u.
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Mitglied Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV
14.07.24 Nutzungsausfall bei älteren Unfallfahrzeugen
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall steht dem Geschädigten für die Dauer des Fahrzeugausfalls entweder Nutzungsausfall oder ein Anspruch auf Erstattung der Mietwagenkosten zu. Von vielen Geschädigten wird der Ausfallzeitraum oftmals durch