13.08.23 Wie teuer wird die Reparatur des Unfallschadens?

Wer schon einmal einen Verkehrsunfall erlitten hat, weiß um die Vielzahl der Fragen, die es zur Regulierung zu beantworten gibt. Die wichtigsten Fragen lauten immer: Wie teuer wird die Reparatur und Wer muss das bezahle? Das „Wer“ kann in den meisten Fällen relativ schnell beantwortet werden, da im Unfallschadenersatzrecht das Verursacherprinzip herrscht und somit derjenige den Schaden ersetzen muss, welcher diesen verursacht hat. Hierbei kann die zuständige Versicherung über das Kennzeichen schnell ermittelt werden.

Die Frage der Kosten ist dagegen nicht so schnell zu beantworten, da der Laie nicht wissen kann, was die beschädigten Teile kosten, welche Teile beschädigt sind und wie teuer auch der Arbeitslohn für die erforderlichen Arbeiten zur Schadensbeseitigung in der Werkstatt ist.

Soweit es sich nicht um einen Bagatellschaden handelt, ist der Geschädigte immer berechtigt, einen Sachverständigen hinzuzuziehen, um die Schadenshöhe ermitteln zu können.

Doch ab wann ist ein Bagatellschaden tatsächlich ein Bagatellschaden? Hierzu hat das Amtsgericht Erlangen in seiner Entscheidung vom 23.01.2023, Az.: 5 C 1006/22 unter Bezugnahme auf die obergerichtliche Rechtsprechung nochmals klargestellt, dass es für einen Bagatellschaden keine starre Wertgrenze von 600 €, 700 €, 800 € oder 1000 € gibt. Vielmehr kommt es im Wesentlichen darauf an, ob der Geschädigte mit seinen subjektiven Erkenntnismöglichkeiten davon ausgehen durfte, dass es sich um einen Bagatellschaden handelt und keine tiefergehenden Beschädigungen vorhanden sind.

Im entschiedenen Fall hat der Sachverständige Reparaturkosten in Höhe von 611,46 € netto ermittelt und die Versicherung die angefallenen Sachverständigenkosten in Höhe von 314,64 € nicht erstattet. Das Gericht gab der Klage um die Sachverständigenkosten vollumfänglich statt und führte aus, dass der Geschädigte, unter Umständen auch ein komplettes Gutachten hätte erstellen lassen können und nicht nur eine Reparaturkostenkalkulation, die in diesem Fall erstellt worden war. Einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflichten des Geschädigten konnte das Gericht nicht feststellen.

Nach einem Verkehrsunfall sollte immer anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden, um die bestehenden Schadenersatzansprüche ohne Kürzungen durchsetzen zu können. Die Anwaltskosten sind bei einem unverschuldeten Unfall ebenfalls von der Gegenseite zu tragen.

 

Ralf Breywisch
Rechtsanwalt u.
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Mitglied Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV