02.07.23 Mietwagenkosten für 63 Tage oder doch nur für 14 Tage?

Die Übernahme von Mietwagenkosten für 14 Tage? Das geschieht häufig und ist nichts Unübliches. Doch was ist, wenn es mal länger dauert?

Wenn das Auto nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall nicht mehr fahrbereit oder verkehrssicher ist, muss sich jeder Geschädigte die Frage stellen, ob er einen Mietwagen benötigt, um zum Beispiel die Kinder zur Schule zu bringen oder zur Arbeit zu kommen. Wird ein Mietwagen angemietet, stellt sich die weitere Frage, wie lange wird der Mietwagen bezahlt? Diese Frage ist insbesondere wichtig, da die Versicherungen teilweise mehrere Wochen oder auch Monate brauchen, ehe ein Schaden reguliert wird.
Wenn der Schaden dann auch noch so umfangreich ist, dass man als Geschädigter diesen auch nicht mal eben mit dem eigenen Geld vorfinanzieren kann, wird die Frage nach dem „Wie lange?“ immer wichtiger.
So ging es auch einem Geschädigten, welcher am 22.06.2020 einen unverschuldeten Unfall erlitt und sein nicht mehr verkehrssicheres Auto nicht mehr nutzen konnte. Hier wurde die Versicherung zur Zahlung aufgefordert und darauf hingewiesen, dass ohne einen Vorschuss ein Kredit in Anspruch genommen werden müsste, um reparieren zu können. Die Versicherung zahlte dann am 12.08.20 unter Vornahme von Abzügen, woraufhin der Geschädigte den Reparaturauftrag erteilte. Das Fahrzeug konnte dann am 24.08.20 fertiggestellt werden, wobei bis dahin Mietwagenkosten von über 6000 € angefallen waren. Hiervon zahlte die Versicherung jedoch nur für einen Zeitraum von 14 Tagen, weshalb Klage erhoben wurde. In der ersten Instanz wurde die Versicherung vollständig zur Zahlung verurteilt. Die eingelegte Berufung der Versicherung vor dem LG Karlsruhe wurde durch Beschluss wegen mangelnder Erfolgsaussichten zurückgewiesen. Das Landgericht führte hierzu unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes aus, dass ein Geschädigter weder dazu verpflichtet ist, eine Vollkaskoversicherung in Anspruch zu nehmen noch Kürzungen bei den Mietwagenkosten hinzunehmen sind, wenn der Geschädigte darauf hingewiesen hat, dass er aus eigenen Mitteln die Reparatur nicht bevorschussen kann.
Dementsprechend musste die Versicherung auch den gesamten Mietwagenzeitraum vom 63 Tagen erstatten.
Es ist daher nach einem Verkehrsunfall immer anzuraten, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, die bei einem unverschuldeten Unfall ebenfalls von der gegnerischen Versicherung
bezahlt werden muss, um die bestehenden Ansprüche auch durchsetzen zu können und nicht auf einem Teil des Schadens sitzen zu bleiben.

Ralf Breywisch
Rechtsanwalt u.
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Mitglied Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV