11.07.10 – Ferienzeit Unfallzeit

Die Ferienzeit hat begonnen und alle freuen sich auf den Urlaub mit der Familie. Um in den gebuchten Urlaub kommen zu können werden müssen oft lange Autofahrten in Kauf genommen werden, die es unbeschadet zu überstehen gilt. Dazu müssen oft Staus überstanden und Unfälle vermieden werden, was leider nicht immer gelingt.  Ist man selbst in einen Unfall verwickelt, hat der Urlaub oft ein jähes Ende.  Passiert der Unfall dann noch im Ausland, steht man vor anscheinend unlösbaren Problemen. Vielfach kommt eine Sprachbarriere hinzu, die es nicht zulässt, der Polizei zu erklären, dass der Unfallgegner die Vorfahrt genommen hat. Selbst wenn man dies vor Ort mit Händen und Füßen klären konnte, stellt sich die Frage wie es weiter geht.

Die Rechtslage in den jeweiligen Urlaubsländern ist oft von einem völlig anderen Schadensersatzrecht geprägt, egal, ob sich der Unfall innerhalb der EU oder z.B. in den USA ereignet.   Auch innerhalb der EU können die Fragen, ob z.B. der Ersatzwagen, die Sachverständigenkosten, eine Wertminderung des Fahrzeuges oder auch Rechtsanwaltskosten von der Gegenseite übernommen werden müssen nicht pauschal beantwortet werden. Genauso wie bei einem Unfall in Deutschland sollte daher so schnell wie möglich Kontakt mit einen deutschen Rechtsanwalt aufgenommen werden, um die bestehenden Ansprüche klären zu können.     Ist dies nicht möglich, sollten die nachfolgenden Regeln unbedingt eingehalten werden:

1. Zeugen bitten, vor Ort zu bleiben.

2. Rufen sie die Polizei und lassen sie sich eine Abschrift vom Protokoll geben.

3. Kommt die Polizei nicht, Name, Anschrift des Halters, Fahrzeugführers, der Zeugen und Versicherung (ggfs. die grüne Versicherungskarte abschreiben) aufschreiben ebenso das Kennzeichen.

4. Füllen Sie den Europäischen Unfallbericht mit dem Unfallgegner aus und lassen sie sich diesen unterschreiben.   

5. Unterschreiben sie selbst niemals etwas, dessen Inhalt sie nicht genau kennen.

6. Den Unfallort fotografieren, auch die Schäden am gegnerischen PKW.

7. Bei Personenschäden einen Arzt vor Ort aufsuchen und ein Attest ausstellen lassen.

     
Oftmals besteht auch ein Schutzbriefversicherung für das eigene Auto zur Panne- und Unfallhilfe. Egal ob ADAC oder Versicherungsschutzbrief, auch diese sollten nach dem Unfall sofort informiert werden. Wieder zurück zu hause sollten die Schäden jedoch nur mit anwaltlicher Hilfe geltend gemacht werden, da die Ansprüche sehr unterschiedlich ausfallen können.

Rechtsanwalt Ralf Breywisch

Mitglied Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV