17.06.07 – EU Richtlinie bringt grundsätzliche Veränderungen für alle Kraftfahrzeugführer

Den Führerschein machen und damit bis ans Ende des Lebens fahren dürfen? Diese Regelung wird es in Zukunft nicht mehr geben. Für die Umsetzung der 3. EU-Führerscheinrichtlinie in nationales Recht haben die Mitliedsstaaten bis 2013 Zeit. Spätestens dann werden die Führerscheine nur noch auf 10 Jahre befristet werden.Danach wird ein Austausch vorgenom-men, in dessen Zusammenhang ein aktuelles Foto eingefügt wird. Diese geplante europäische Vereinheitlichung hat unter anderem den Zweck, die über 110 verschiedenen Führerscheindokumente zu beseitigen (6 allein in Deutschland).

Durch die Richtlinie wird es in Zukunft auch möglich sein, Gesundheitsprüfungen mit dem Führerscheinaustausch zu kombinieren. Ob eine derartige Regelung in Deutschland auch kommen wird, bleibt abzuwarten. Wegen der steigenden Lebenserwartung kann dies jedoch auch bei uns nicht ausgeschlossen werden. Auch für Fahrer, die mit größeren Anhängern oder Caravans unterwegs sind, wird es Veränderungen geben, wobei Gespanne der Klasse B bis 3,5 t jedoch nicht betroffen sind. Im Gewichtsbereich von 3,5 bis 4,25 t werden die Fahrer jedoch eine besondere Schulung oder Fahrprüfung ablegen müssen.

Auch die Motorradfahrer müssen sich mit Veränderungen vertraut machen. Danach soll es mit dem Führerschein derKlasse A2 möglich sein eine 35 KW/48 PS starke Maschine zu fahren, wobei die Grenze bisher bei 25 kW/34 PS liegt. Bei Leichtkrafträdern soll die Be-schränkung der Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h auf-gehoben werden. Aller Wahrscheinlichkeit nach wird dieser Punkt vermutlich kurzfristig Realität werden. Nach Meinung der Experten ist eine langsamere Fahrt nicht immer die sicherste Fahrweise. Vielmehr ist ein Leichtkraftrad mit einer Höchstgeschwindigkeit von 100 oder 110 km/h besser zum „Mitschwimmen“ im Verkehr geeignet. Die Richtlinie hat jedoch nicht nur künftige Auswirkungen.

Bereits mit dem in Kraft treten der Richtlinie wurde eine Rechtslücke geschlossen. Bis zu diesem Zeitpunkt haben viele Autofahrer im europäischen Ausland eine neue Fahrerlaubnis erworben, weil ihnen die deutsche Erlaubnis entzogen worden war. Seit dem 19. Januar 2007 berechtigt ein ausländischer Führerschein in Deutschland nicht mehr zum Fahren, wenn schon ein Entzug der Fahrerlaubnis vorgenommen wurde und die ausländische Fahrerlaubnis nach dem 19. Januar ausgestellt wurde. Unabhängig von Veränderungen des Gesetzgebers ist bei Problemen mit der Fahrerlaubnis immer anzuraten, anwaltliche Hilfe einzuholen, um eine optimale, individuelle Lösung finden zu können.