01.03.20 Änderungen der Straßenverkehrsordnung (StVO)

Die neuen Änderungen der Straßenverkehrsordnung 2020:
Teilweise doppelt so teuer und schneller im Fahrverbotsbereich

Der Bundesrat hat am 14.02.2020 der Straßenverkehrsnovelle zugestimmt, welche verschiedene Änderungen für die Verkehrsteilnehmer mit sich bringt. Insbesondere sollen die Zweiradfahrer besser geschützt werden, wozu ein neues Verkehrszeichen eingeführt wird, welches mehrspurigen Fahrzeugen das Überholen von einspurigen Fahrzeugen, somit Fahrrädern und auch Motorrädern verbietet. Auch müssen Kraftfahrzeuge nunmehr beim Überholen einen Mindestabstand von 1,5 m zu Radfahrern, Fußgängern und E-Scootern einhalten. Wichtig ist gleichfalls die Veränderung für das Abbiegen von Fahrzeugen über 3,5 t. Diese dürfen innerorts nur noch in Schrittgeschwindigkeit abbiegen, wenn auf der Straße beim Abbiegen mit Rad- oder Fußgängern zu rechnen ist (also nicht auf innerstädtischen Autobahnen). Auch Verstöße gegen Parkvorschriften werden stärker bestraft. Das Parken auf Geh- und Radwegen sowie das Halten auf Schutzstreifen kostet künftig 55 Euro. Wird hierdurch ein Verkehrsteilnehmer behindert, sind 70 Euro zu zahlen und es wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen. Auch die Nutzung von Radarwarnern auf Handys und Navis wird bestraft. Die Benutzung kostet 75 Euro und es gibt einen Punkt in Flensburg. Das Befahren der gebildeten Rettungsgasse wird mit 240 €, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot bestraft. Auch die Regelungen bei Geschwindigkeitsverstößen wurden verschärft. So sind Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts nunmehr bereits ab 21 km/h mit einem Fahrverbot belegt (bislang ab 31 km/h). Neu ist hierbei auch, dass es erstmals egal ist, ob diese Überschreitung mit einem PKW, einem Motorrad oder einem schweren LKW begangen wird. Alle Fahrzeugführer bekommen ein Fahrverbot. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts gibt es bereits ab einer Überschreitung von 26 km/h (bisher ab 41 km/h) ein Fahrverbot. Die Regelsätze für Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 20 km/h werden gleichfalls angehoben. Diese sind verdoppelt worden. Für Verkehrsteilnehmer, die zur Ausübung ihrer Tätigkeit auf die Fahrerlaubnis angewiesen sind, sind insbesondere die verschärften Regelungen bei den Fahrverboten von Bedeutung. Hier sollte wie bisher auch im Falle eines Falles ein auf das Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt zu Rate gezogen werden, um den Tatvorwurf überprüfen zu können und eine Regelung finden zu können, die nicht den Verlust des Arbeitsplatzes zur Folge hat.

Ab wann die neuen Regelungen in Kraft treten ist derzeit noch ungewiss, da es hierzu der Veröffentlichung im Bundesanzeiger bedarf.

Update 23.04.2020
Die Veröffentlichung erfolgt am 27.04.2020 im Bundesanzeiger. Damit gelten die alten Regelungen nur noch bis zum 27.04.2020 23.59 Uhr. Ab dem 28.04.2020 0.00 Uhr gelten die neuen, härteren Strafen.

Ralf Breywisch
Rechtsanwalt u.
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Mitglied Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV