Zu schnell die Gesetze für Geschwindigkeitsüberschreitungen geändert?
Kommt die Rolle rückwärts für die neuen Regelungen im Straßenverkehr?
Am 28.04.2020 sind umfangreiche Reformen des Straßenverkehrs in Kraft getreten. Dazu gehören erhebliche Verschärfungen im Bußgeldkatalog. Wir hatten dazu schon im März berichtet, was auf unserer Homepage noch einmal nachgelesen werden kann. Nach nunmehr gerade mal 3 Wochen seit dem Inkrafttreten der Novelle hat sich bereits selbst der Bundesverkehrsminister dahingehend geäußert, dass er die neuen Fahrverbote bei Tempoverstößen für unverhältnismäßig hält und er mit den Bundesländern Korrekturen besprechen will. Hierbei muss jedoch beachtet werden, dass die gesetzlichen Änderungen mit einer großen Mehrheit im Bundestag erst am 14.02.2020 in der aktuellen Form verabschiedet worden sind. Soweit diese wieder geändert werden sollen, müsste gleichfalls eine entsprechende Mehrheit im Bundesrat für mildere Maßnahmen stimmen. Ob und wann dies geschehen wird ist bislang völlig offen. Aufpassen müssen jedoch alle Verkehrsteilnehmer, die jetzt von den schärferen Sanktionen betroffen sind. Wer z. B. einen Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts von 21 km/h und mehr mit einem Fahrverbot oder außerorts von 26 km/h und mehr mit einem Fahrverbot erhält, sollte hiergegen auf jeden Fall vorgehen. Kommt es erneut zu einer Änderung des Bußgeldkatalogs mit diesmal geringeren Strafen, so hat der Betroffene einen Anspruch darauf, nur mit der geringeren Strafe belegt zu werden. Dies setzt jedoch voraus, dass die entsprechenden neuen Bußgeldbescheide nicht rechtskräftig werden. Nur dann kann die sogenannte Meistbegünstigungsklausel des § 4 Abs. 3 OWiG Anwendung finden und der Betroffene darf hoffen, seinen Führerschein nicht abgeben zu müssen. Da niemand weiß, welche Regelung möglicherweise von der Reform der Reform betroffen sein könnten, sollten alle, die einen Bußgeldbescheid für eine Ordnungswidrigkeit ab dem 28.04.2020 erhalten hiergegen Einspruch einlegen. Nur so kann vermieden werden, dass den Betroffenen bei einer Abkehr von den neuen Regelungen Rechtsnachteile entstehen und sie härter bestraft werden, als dies nach den beabsichtigten Nachbesserungen zu erwarten ist. Es kann daher nur dringend empfohlen werden, sich bei Erhalt eines Anhörungsbogens oder eines Bußgeldbescheides unverzüglich fachanwaltliche Hilfe zu holen, um keinen Verlust von Rechtsnachteile zu erleiden.
Ralf Breywisch
Rechtsanwalt u.
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Mitglied Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV
17.11.24 Nutzungsausfall und Erstattung der Fahrtkosten für die Ersatzbeschaffung nach einem Verkehrsunfall
Die Schadenersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall sind vielfältig und hängen vom Umfang des jeweiligen Schadens ab. Ist ein Fahrzeug nach einem Verkehrsunfall nicht mehr verkehrssicher, besteht ein Nutzungsausfallanspruch oder ein Anspruch