11.03.12 – Neuregelung Flensburg Punkte

Flensburger Verkehrssünderkartei soll umgebaut werden! Nur noch 8 Punkte statt bisher 18 Punkte

Der Bundesverkehrsminister hat in einer Pressekonferenz vor wenigen Tagen die Umgestaltung der Verkehrssünderkartei in Flensburg vorgestellt. Danach soll das Punktesystem vereinfacht werden und die Fahrerlaubnis bereits ab 8 Punkten entzogen werden, an statt wie bisher ab 18 Punkten. In Zukunft soll zwischen schweren und besonders schweren Verstößen unterschieden werden, wobei es für die schweren Verstößen 1 Punkt geben soll und 2 Punkte für die besonders schweren Verstöße.

Bußgelder ab 40 Euro sollen auch nicht mehr automatisch die Folge haben, dass hierfür Punkte in Flensburg eingetragen werden wie bisher. Es soll vielmehr auf die Art des Verstoßes ankommen. Hierbei wird entscheidend auf die Verkehrssicherheit abgestellt. Liegt eine Gefährdung der Verkehrssicherheit nicht vor, so soll es auch keine Eintragung im Verkehrszentralregister geben. So soll das Fahren ohne Plakette in einer Umweltzone zwar weiterhin 40 Euro kosten, jedoch nicht mit Punkten belegt werden. Schwere Verstöße sollen nach zweieinhalb Jahren aus dem Register gelöscht werden, besonders schwere Verstöße erst nach 5 Jahren ab dem Tattag.

Die Punkte für Straftaten sollen generell erst nach 10 Jahren gelöscht werden. Hat der Betroffene ein bis drei Punkte in Flensburg, so ist nichts zu befürchten. Bei vier und fünf Punkten wird der Betroffene von der zuständigen Führerscheinstelle schriftlich angemahnt. Sind sechs oder sieben Punkte im Verkehrszentralregister eingetragen, gibt es erneut eine schriftliche Verwarnung und eine verbindliche Anordnung, dass derjenige ein  Fahreignungsseminar besuchen muss. Wird dieses Seminar nicht innerhalb von 3 Monaten besucht, so wird die Fahrerlaubnis auch ohne Erreichen der 8 Punkte entzogen.

Für den Besuch des Fahreignungsseminares gibt es keinen Punkterabatt. Egal welcher Punktestand, nach dem Willen des Bundesverkehrsministers soll es auch einen Punkteabbau durch die freiwillige Teilnahme an einem Seminar nicht mehr geben. Sind acht Punkte erreicht, wird die Fahrerlaubnis für mindestens 6 Monate entzogen. Einen neuen Führerschein gibt es erst dann, wenn der Betroffene seine Fahreignung für den Straßenverkehr durch ein positives Gutachten in der Medizinisch-Psychologischen- Untersuchung (MPU) nachgewiesen hat. Ob und welche Übergangsregelungen es geben soll ist ebenso offen, wie der Zeitpunkt der Änderungen. Noch bleibt alles bei den bisherigen Regelungen und den Abbaumöglichkeiten.

Rechtsanwalt Ralf Breywisch
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Mitglied Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV