06.08.17 Der Verkehrsunfall im Ausland, was nun?

Der Verkehrsunfall im Auslandsurlaub, was nun?

Der Urlaub ist lange geplant und dann passiert es. Der Verkehrsunfall in einem Land, in dem man im ungünstigsten Fall die Sprache nicht spricht und sich nicht verständigen kann. Wenn es dann hoffentlich nur ein Blechschaden ist und kein Personenschaden, sollte man zumindest körperlich dazu in der Lage sein, die wichtigsten Regeln zu befolgen. Grundsätzlich erleichtert eine entsprechende Vorbereitung vor der Fahrt in den Urlaub die Unfallabwicklung. So sollte nach Möglichkeit ein internationaler Unfallbericht mit an Bord sein und die Grüne Versicherungskarte. Der internationale Unfallbericht ermöglicht eine Verständigung, wenn die Polizei nicht hinzugezogen werden kann, was jedoch immer versucht werden sollte. Aber auch dann sollte dieser trotzdem ausgefüllt werden. Es bietet sich auch an, eine entsprechende Pannenhilfeversicherung oder Automobilclubmitgliedschaft zu besitzen, um bei der Frage, ob die Abschleppkosten, die Übernachtungskosten bis zum Erhalt eines Mietwagens und die Mietwagenkosten selbst von gegnerischen Unfallversicherung in diesem Land getragen werden nicht mit einer negativen Antwort beantwortet werden muss. Gleichzeitig sollten wie bei jedem anderen Unfall auch Zeugen mit Namen und Anschrift gleich vor Ort erfasst werden und Fotos von der Unfallstelle, am besten mit den Unfallfahrzeugen in der Endposition in alle Richtungen gefertigt werden sowie die Beschädigungen und die Kennzeichen fotografiert werden. Die Regulierung des Unfalls kann dann fast immer von Deutschland aus erfolgen und dauert in der Regel deutlich länger, als die Regulierung eines Unfalles im Inland. Hierbei ist in der Regel das jeweilige Landesrecht des Unfallortes anzuwenden, was oft stark vom deutschen Recht abweicht. So werden z.B. die Sachverständigenkosten, die Anwaltskosten, Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall und auch Schmerzensgelder in den jeweiligen Ländern sehr unterschiedlich geregelt. Teilweise werden diese überhaupt nicht oder nur zum Teil oder nur unter bestimmten Bedingungen erstattet. Vor dem Hintergrund der Vielzahl der jeweiligen Landesregelungen kann nur dringend angeraten werden entweder direkt nach dem Unfall oder nach der Rückkehr nach Deutschland unverzüglich anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ohne anwaltliche Hilfe besteht die deutliche Gefahr, auf dem eigenen Schaden sitzen zu bleiben.

Eine unfallfreie Urlaubszeit wünscht
Ralf Breywisch
Rechtsanwalt u.
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Mitglied Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV