31.05.2015 Unfall was nun?

Hilfe ich hatte einen Unfall!

Wer Opfer eines Verkehrsunfalls wird ist im Normalfall mit der für ihn unbekannten Situation völlig überfordert, da man eine solche Situation nicht alltäglich erlebt. Viele Fragen, wie man sich am besten zu verhalten hat und was man überhaupt darf und was man muss, kann man einfach nicht beantworten. Dies fängt bei der Frage an, ob die Polizei gerufen werden muss oder ob dies immer nur bei verletzten Personen notwendig ist und zieht sich hin bis in die Schadensregulierung zu der letzten Frage, ob man nun seinen ganzen Schaden erstattet bekommen hat oder noch mehr bekommen müsste. So vielfältig die einzelnen Unfälle sind, so unterschiedlich sind auch die gut gemeinten Ratschläge von Bekannten oder vermeintlichen Helfern, die von ihren eigenen Erfahrungen berichtigen können ohne zu wissen, was die Unfälle unterscheidet. Mittlerweile sind auch die Versicherungen der Unfallgegner schnell in der Kontaktaufnahme und bieten vermeintliche Hilfe durch Beauftragung eines Sachverständigen oder die Vermittlung eines Mietwagens an. Auch Autohäuser und Werkstätten freuen sich über neue Aufträge. Jedoch sollte immer erst geklärt werden, wer den Unfall verschuldet hat. In vielen Fällen ist nicht nur einem Unfallbeteiligten ein Vorwurf zu machen, sondern beiden, was sich gfs. erheblich auf das Geld auswirkt, welches man aus dem Unfall als Schadensersatz erhalten kann. Hierzu sollte man sich daher schnellstmöglich anwaltlichen Rat holen, um die Haftungsfrage klären zu können und alle notwendigen Schritte einzuleiten. Hierbei ist es wichtig zu wissen, dass die Unterstützung durch einen Anwalt für das Unfallopfer kostenlos ist, wenn der Unfall nicht durch ihn verursacht worden ist. In diesem Fällen trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die anfallenden Anwaltskosten. Wer eine Verkehrsrechtsschutzversicherung hat, muss auch darüber keine Gedanken machen, diese hilft auch bei einem selbstverschuldeten Unfall. Oder wissen sie, ob der eigene Sachverständige, bei der Nachbesichtigung durch einen von der Versicherung beauftragen Gutachter mit dabei sein darf? Und wer muss die Kosten dafür tragen? Derartige Fragen sind immerhin so schwierig, das vor Gericht darüber gestritten werden muss. Das Amtsgericht Kaiserslautern hat hierzu klar gesagt, dass die Kosten hierfür von der gegnerischen Versicherung zu tragen sind, wenn der Geschädigte aufkommende Beanstandungen nicht auf Grund eigener Erkenntnisse und Fähigkeiten beseitigen kann (Urteil vom 26.06.14 Az.:11 C 416/14).

Ralf Breywisch
Rechtsanwalt u.
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Mitglied Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV