26.07.2015 Teurer Urlaub, Bußgelder im Ausland

Bußgelderhöhungen in den Urlaubsländern!

Die Urlaubszeit hat begonnen und auch die damit verbundene Reisezeit zum Urlaubsort, der bei vielen Deutschen im Ausland liegt. Als Verkehrsteilnehmer sind selbstverständlich auch dort die dort geltenden Verkehrsregeln einzuhalten. Vor Beginn der Ferienzeit sind dazu in einigen Ländern die Bußgelder erhöht worden, so dass bei Verstößen die Urlaubskasse gfs. schnell leer sein kann. In Polen traten die Bußgelder und Strafverschärfungen bereits zum 18.05.2015 in Kraft. So wird bei Geschwindigkeitsüberschreitungen innerhalb von geschlossenen Ortschaften ein Bußgeld von ca. 30 € bei einer Überschreitung von bis zu 10 km/h fällig, welches bis auf ca. 370 € bei mehr als 50 km/h steigt. Außerhalb der Ortschaften liegt das Bußgeld zwischen ca. 15 € bis 185 €. Bei einer Überschreitung von mehr als 50 km/h wird zusätzlich ein Fahrverbot von 3 Monaten verhängt, wobei der Führerschein dabei von der Polizei direkt einbehalten werden kann. Der Betroffene erhält jedoch eine polizeiliche Bescheinigung, mit der er noch 72 Stunden fahren kann, z.B. um ausreisen zu können. Bei Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss kann durch ein Gericht eine Entziehung von 3 bis 15 Jahren anordnen. In Luxemburg wurden die Bußgelder zum 01.06.2015 erhöht. Auch das dort gültige Punktesystem, von dem auch ausländische Fahrer betroffen sind, wurde verschärft. Auf das deutsche Fahreignungsregister haben die luxemburgischen Punkte jedoch keine Auswirkung. Das Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes kostet jetzt 2 statt vorher einen Punkt, ebenso wie ein Verstoß gegen die Helmpflicht. Alkoholfahrten zwischen 0,8 und 1,2 Promille kosten nun 4 statt 2 Punkte. Das Nichteinhalten des Sicherheitsabstandes, die Benutzung des Mobiltelefons oder Tabletts am Steuer kostet je 2 Punkte und 145 €. Auch Frankreich hat zum 01.07.15 Änderungen eingeführt. So ist das Telefonieren am Steuer nur noch mit einer Freisprecheinrichtung erlaubt. Kopfhörer, Headsets, Ohrstöpsel sind verboten. Verstöße werden mit 135 € (und drei Punkten für französische Führerscheininhaber) geahndet. Ablenkende Tätigkeiten am Steuer kann nach Ermessen der Polizei ebenfalls geahndet werden. Die Betrachtung eines DVD Bildschirms kann bis zu 1500 € kosten. Das Essen oder Schminken am Steuer kann 75 € kosten, gleiches gilt für Fahren mit Flip-Flops oder bei zu lauter Musik im Auto. Soweit es im Ausland wegen der Einhaltung der Verkehrsregeln zu Problemen kommen sollte, kann nur dringend empfohlen werden anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.


Ralf Breywisch
Rechtsanwalt u.
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Mitglied Arbeitsgemeinschaft
Verkehrsrecht des DAV