25.03.07 – Hallo Herr Nachbar!

Als Mieter einer Wohnung oder Eigentümer eines Grundstücks wollen die meisten ihr Leben in Ruhe in den eigenen 4 Wänden genießen. Dies ist jedoch nur unter Beachtung von verschiedenen Verhaltensnormen möglich, die u.a. im Brandenburgischen Nachbarrechtsgesetz klar geregelt sind und das Zusammenleben für alle vereinfachen sollen. Doch viele wissen gar nicht, welche Rechte und Pflichten sich z.B. aus Hammerschlags- und Leiterrecht, Fenster- und Lichtrecht ergeben und verhalten sich daher oft falsch.

Aus diesem Grund ist es oft ratsam, sich z.B. vor dem Beginn von Baumaßnahmen oder dem Pflanzen von Bäumen o.ä. über die eigenen Rechte und Pflichten zu informieren bevor spätere Streitigkeiten das nachbarschaftliche Verhältnis belasten. Im Vorfeld besteht in vielen Fällen die Möglichkeit, im Rahmen der Vertragsfreiheit eine eigene Vereinbarung mit dem Nachbarn zu treffen. Dabei kann von vielen gesetzlichen Regelungen individuell abgewichen werden und somit eine Regelung gefunden werden, die den speziellen Belangen am besten gerecht werden. Vielfach hat es sich eingebür-gert, dass die Ruhezeiten nicht eingehalten werden, die Hecke nicht beschnitten wird und auf dem Nachbargrundstück steht plötzlich ein neuer Anbau, ohne dass man darüber informiert wurde.Auch hier kann eine anwaltliche Beratung hilfreich sein. Nach dem Rechtsrat hat der Mandant die Möglichkeit, bei einem „Bierchen“ die Angelegenheit mit seinem Nachbarn zu regeln, ohne dass das nachbarschaftli-che Verhältnis mit der Einschatung eines Rechtsanwalts beschwert wird.

Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen Nachbarn verantwortungsbewusst zusammenwirken, um Konflikte zu lösen. Dies ist jedoch oft nicht möglich, da der Nachbar sich einer gütlichen Einigung verschließt. Bestehen daher schon länger nachbarliche Schwierigkeiten, verlangt der Nachbar dann oft unverhofft die Beseitigung von z.B. Pflanzen, Anbauten o.ä., die schon seit mehreren Jahren vorhanden sind. In diesen Fällen ist eine Regulierung ohne anwaltliche Hilfe meistens kaum noch möglich und eine gerichtliche Auseinandersetzung sehr wahrscheinlich. Der dazu wohl bekannteste Nachbarschaftsstreit ging im Jahr 2000 unter den Schlagworten „Maschendrahtzaun“ und „Knallerbsenstrauch“ durch die Öffentlichkeit. Er zeigt, dass auch selbst nach einer gerichtlichen Entscheidung die Streitigkeiten oft noch weitergehen, so dass es auch unter diesem Gesichtspunkt sehr wichtig ist, sich schon zu Beginn anwaltlich beraten zu lassen, um für den konkreten Einzelfall die beste Lösung ermitteln zu können.